Januar 2020 – Verklebter Falke


Verklebter Falke …. und wieder einmal fehlen uns die Worte !!!!

Mitte Januar 2020 wurde dem Tierschutzverein Kelsterbach e. V. ein verletzter Turmfalke gemeldet. Die Finder konnten den Vogel sichern und nach Kelsterbach bringen. Schnell war die FALKNEREI der Ronneburg kontaktiert und ein Transport dorthin organisiert.

Wir können es nicht in Worte fassen, was uns durch den Kopf geschossen ist, als wir uns den Falken in dem Karton angeschaut haben. Das Gefieder des armen Vogels war komplett verklebt – als ob er in einen Topf mit flüssigem Kleber reingefallen ist.

Hinweise zu der „Taubenabwehrpaste“, die inzwischen bundesweit von Schädlingsbekämpfern eingesetzt wird, gibt der NABU Leibzig:

„Die Paste sieht aus wie farbloses Silikon und sie wird inzwischen bundesweit von Schädlingsbekämpfern eingesetzt. Sie wird auf Geländer, Dachrinnen oder andere Stellen aufgetragen, an denen sich Vögel niederlassen. Diese Abwehrpaste ist klebrig, das soll verhindern, dass Vögel landen. Doch diese vermeintlich harmlose Idee geht nicht auf: Die Paste ist ein tödlicher Kleber. Der NABU fordert deshalb alle auf, diese Vogelabwehrpaste auf keinen Fall zu verwenden!

Vögel, die auf der Paste landen verkleben sich die Krallen. Bei der Gefiederpflege verteilen sie den Klebstoff in ihrem Gefieder, wodurch sie flugunfähig werden. Wenn sie nicht rechtzeitig gefunden und gesäubert werden, endet das für die Tiere tödlich. Auch in Leipzig wurden bereits verklebte Vögel gefunden, aber auch in anderen deutschen Städten. Der NABU Leipzig konnte zehn verklebte Tauben mühevoll reinigen und ihnen damit das Leben retten. Ein Turmfalke, eine Kohlmeise, ein Mauersegler sowie 18 Tauben sind hingegen verendet oder mussten eingeschläfert werden. Wenn kleinere Vögel auf der Paste landen, können sie sich nur schwer befreien und sterben qualvoll. So bleiben zum Beispiel auch Schwalben an der Paste hängen, ebenso sterben an dem Kleber zahllose Insekten.

Hersteller der Vogelabwehrpaste vermarkten sie als harmlos, doch das ist sie nicht. Nach Auffassung des NABU Leipzig ist die Verwendung rechtswidrig, denn Klebefallen sind ungesetzlich! Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist. Auch das Bundesnaturschutzgesetz verbietet den Einsatz von Klebstoffen sowie das Schädigen oder Töten von Vögeln.

Rechtlicher Hintergrund

Bundesartenschutzverordnung
§ 4 Verbotene Handlungen, Verfahren und Geräte
(1) Es ist verboten, in folgender Weise wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten und der nicht besonders geschützten Wirbeltierarten, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten:
1. mit Schlingen, Netzen, Fallen, Haken, Leim und sonstigen Klebstoffen,

Bundesnaturschutzgesetz
§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören

Tierschutzgesetz
§ 13 (1) Es ist verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist.“

Weitere Infos findet ihr hier:
https://www.nabu-leipzig.de/…/arbeitskrei…/vogelabwehrpaste/

(Anja Eckert, Tierschutzverein Kelsterbach e.V.)

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